Für den Zugang zur Halle gelten folgende Regelungen:
- Einlass unter 16 Jahren nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten. Ab 16 Jahren ist ein Aufsichtszettel auszufüllen, bei Anwesenheit nach 24.00 Uhr.
- Für den Zutritt gilt die 2G+ Regelung, d.h.
- Zutritt für Geimpfte und Genesene , zusätzlich ist eine Boosterung oder ein gültiger PCR – (höchstens 48h alt) oder PoC-Test (höchstens 24h alt) vorzulegen
- Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich
- Ausgenommen sind:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuches unterliegen (als Ausweisdokument gelten Schülerausweis oder Busfahrkarte)
Die entsprechenden Zertifikate und Ausweisdokumente müssen vorgezeigt werden.